Bei der Schätzung des Preises einer Immobilie muss der Verkehrswert von einem vereidigten Bausachverständiger ermittelt werden. Der Beleihungswert des Objektes wird von ihm in einem Beleihungswertgutachten festgestellt.
Diese Ermittlung des Wertes ist etwa 0,25 % des Darlehensbetrags.
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