Ein Baugenehmigungsverfahren kann dauerhaft sein. Ein Bauherr kann aber unter bestimmten Bedingungen vor der Erteilung der Baugenehmigung schon loslegen. Das ist möglich, wenn eine Teilbaugenehmigung vorliegt.
Voraussetzung: nach dem Stand des Bauantrags bestehen keine Bedenken gegen die Teilausführung. Das heißt, dass es abzusehen sein muss, dass das Bauvorhaben entscheidend genehmigt werden wird.
Damit unterscheidet sich eine Teilbaugenehmigung von einem Bauvorbescheid. Dieser ist keine Genehmigung, bereits mit irgendwelchen Arbeiten anzufangen. Er informiert den Bauherrn , ob mit der Erlaubnis seines Bauvorhabens vermutlich zu rechnen ist.
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