Nachdem eine Immobilie durch einen Bankangestellten oder einen Sachverständigen gewertet wurde, wird vom Kreditinstitut dem Kreditnehmer sogenannte Taxkosten in Rechnung gestellt. Dies ist entweder ein pauschaler Wert oder 0,2 bis 0,5 % des Objektwertes. Diese Kosten sind bei einer Kreditzahlung einbehalten. |