Unter Tarifurlaub versteht man die vom Arbeitgeber im gesetzlichen Tarif verankerten Urlaubstage. In Deutschland kann 24 Werktage als bezahlten Erholungsurlaub beanspruchen. Zu Werktagen gehören alle Kalendertage, die nicht auf gesetzliche Feiertage oder auf Sonntage fallen.
Bei einigen Berufsgruppen sind andere Einigungen für den Tarifurlaub gültig.
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