Unter Stundung versteht man den Zahlungsaufschub des Gläubigers an den Schuldigen.
Eine Stundung benötigt dabei keiner speziellen Form. Eine Stundung verwendet man zum Beispiel, wenn die unverzügliche Zahlung von Schulden dem Schuldner sein wirtschaftliches Dasein entführen würde (erhebliche Härte).
Wenn der Schuldner versichern kann, dass die Schuld derzeit nicht tilgbar ist, aber später die Summe zur Verfügung steht, ist es möglich, dass der Gläubiger eine Zahlung fallenliess.
Bei einer Stundung entstehen zusätzlich Stundungszinsen, denen aber durch einen Vertrag auch entfallen können. Wenn diese Zinsen doch anfallen sollten, sind diese meistens im Bereich von 0,5-1 Prozent.
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