Unter dem Begriff stille Beteiligung versteht man das Einbringen von Krediten/Kapital einer Firma, ohne dass der Kredit- bzw. Kapitalgeber ein Mitspracherecht hat oder im Firmennamen auftaucht. Die stillen Beteiligungen charakterisieren sich vor allem durch die langen Ablaufzeiten.
Bei der herkömmlichen stillen Beteiligung ist der Kapitalgeber an Gewinnen bzw. Verlusten des Unternehmens beteiligt, aber nicht am Vermögen.
Im Falle der atypischen stillen Beteiligung ist der Kapitalgeber ergänzend am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Ausserdem hat er bei bestimmten Entscheidungen Mitspracherechte.
Das eingebrachte Kapital ist als Eigenkapital des Unternehmens bewertet. Der stille Beteiligte ist nicht ins Handelsregister eingeschrieben.
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