Unter Sondertilgung versteht man Tilgungen, die über die im Kreditvertrag festgelegten Leistungsraten hinausgehen. Sondertilgungen sind jederzeit bei Bausparkassen möglich.
Bei den anderen Kreditinstituten können Sondertilgungen nur mit deren Genehmigung erfolgen. Meistens wird dabei ein Zinsausgleich und eine Vorfälligkeitsentschädigung kalkuliert.
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