Wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, kann bei Kündigung des bisherigen Darlehensnehmers ein neuer in den vorhandenen Vertrag eintreten.
Der Käufer eines Hauses kann zum Beispiel die Finanzierung des Verkäufers übernehmen.
Es ist zu empfehlen, vor Abschluss des Kaufvertrages mit der Bank Kontakt aufzunehmen.
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