Wenn ein vereidigter Sachkundige eine Schätzung einer Immobilie für die Feststellung des Beleihungswertes durchführt, so wird vom Kreditgeber dem Darlehensnehmer Schätzgebühren in Rechnung gestellt. Die Schätzgebühr wird als Pauschale oder als ein fester Prozentsatz berechnet, meist 0,2 bis 0,5 % des Immobilienwertes. |