Eine Quittung stellt man nach dem Kauf und dem Abschluss von Zahlungsprozessen aus.
Sie besteht grundsätzlich aus dem Aussteller sowie ggf. dem Empfänger, der Bezeichnung, der Art und der Anzahl der Ware oder Leistung und dem Datum der Ausstellung.
Eine Quittung dient der Beglaubigung über die Zahlung ebenfalls weiterer Rechnungen bzw. als Beleg in der Buchführung.
Der Empfänger einer Leistung muss nach deutschem Recht auf Anspruch eine schriftliche Empfangserklärung erteilen. ( Siehe: § 368 BGB ).
In der Datenübertragung versteht man unter dem Begriff Quittung die Beglaubigung des Empfängers für die genaue Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.
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