Über Uns | Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap
 
Kredite | Kreditvergleich | Geldanlagen | Versicherungen | Bauen und Wohnen | Konten | Kreditkarten
Kreditübersicht
Beamtenkredit
Privatkredit
Kredit Service
Kreditvergleich
Kreditrechner
Tilgungsvergleich
Kredit Informationen
Kreditlexikon
Kredit News
Kredit FAQ
Hilfe und Tipps
Experten Tipps
Finanz Service
Kreditkarten

Kreditlexikon


  • Alle
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • XY
  • Z

Quittung

Eine Quittung stellt man nach dem Kauf und dem Abschluss von Zahlungsprozessen aus.

Sie besteht grundsätzlich aus dem Aussteller sowie ggf. dem Empfänger, der Bezeichnung, der Art und der Anzahl der Ware oder Leistung und dem Datum der Ausstellung.

Eine Quittung dient der Beglaubigung über die Zahlung ebenfalls weiterer Rechnungen bzw. als Beleg in der Buchführung.

Der Empfänger einer Leistung muss nach deutschem Recht auf Anspruch eine schriftliche Empfangserklärung erteilen. ( Siehe: § 368 BGB ).

In der Datenübertragung versteht man unter dem Begriff Quittung die Beglaubigung des Empfängers für die genaue Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.

 
Beamtenkredit | Privatkredit | Kreditvergleich | Kreditrechner | Tilgungsvergleich | Kreditlexikon | Kredit News | Kredit FAQ | Hilfe und Tipps | Experten Tipps | Kreditkarten