Mit der Prolongation – von neulateinischer Herkunft – wird den Zustand einer Verlängerung im Allgemeinen beschrieben.
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Darlehens, das aus der Zinsbindung kommt, gebraucht.
Die Zinsen werden hier im Gegensatz zur Umschuldung lediglich neu angepasst. Es gibt keinen Wechsel des Darlehensgeber.
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