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Personalausweis

Der Personalausweis ist eine von der Personalausweisbehörde ausgestellte Urkunde und stellt die Identität einer Person fest.

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass alle Personen, die 16 Jahre alt geworden sind, sind verpflichtet einen Personalausweis bei sich zu haben und vorzulegen im Falle, dass dieser von einer Behörde oder der Polizei verlangt ist.

Personen, die wegen seelischer, körperlicher oder geistiger Einschränkungen kaum in der Öffentlichkeit zu erscheinen, sind vom Besitz dieses Dokuments befreit.

Die Ausstellung dieser Urkunde kann ca. 3 bis 6 Wochen dauern.

Der Personalausweis soll folgende Daten erhalten:

1. Ein aktuelles Passfoto
2. Die Signatur des Inhabers
3. Eine Seriennummer
4. Nach-, Vor- und Künstlernamen des Inhabers
5. Doktorgrad
6. Geburtsort und Geburtstag
7. Staatsangehörigkeit, Wohnort
8. Körpergröße, Augenfarbe

Ein Personalausweis ist zehn Jahre gültig, aber, wenn der Inhaber noch nicht 26 Jahre alt sein sollte, hat der Personalausweis eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monaten gültig. Dieses Dokument kann nicht verlängert werden. Der Inhaber ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis bei der berechtigten Personalausweisbehörde zu beantragen.

 
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