Mit dem Begriff PangV wird eine Preisangabeverordnung bezeichnet. Sie ist ein Verbraucherschutzgesetz und ist vor 22 Jahren verabschiedet worden. Nach dieser Verordnung müssen die Preise immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern angegeben werden. Angabe der Nettopreise ist nicht erlaubt. Unter Zuwiderhandlung versteht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus wird daneben dem "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" entgegenhandeln.
Die Banken sind durch Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, ihre Preise transparent in Kreditangeboten, Kreditverträgen und im Geldautomatenraum anzuführen.
Privatkunden sollten außerdem den Effektivzinssatz angeben, was ein Finanzierungsvergleich ermöglicht. Damit können Kunden den günstigsten Kredit erhalten.
Bezüglich der Angabe des Effektivzinssatzes gibt es in der Preisangabenverordnung keine getrennten Kontoführungskosten, Bereitstellungszinsen, Gebühren oder Grundbucheintragungen.
Die Berechnung des Effektivzinssatzes wird durch ein vollständiges mathematisches Verfahren kalkuliert.
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