Eine wichtige Aufgabe der notariellen Beurkundung ist unter anderen der Schutz des Beteiligetn vor unüberlegtem Handeln.
Der Notar entwirft das Dokument über die Erläuterung der Beteiligten. Seine Verpflichtung ist es, mit seinem Rat den Willen der Urkundsbeteiligten korrekt zu erfassen und gesetlich umzusetzen.
Deshalb ist es zu empfehlen, die gewünschte Beurkundung vorher zu besprechen.
Im Anschluss daran ist der Plan des Dokuments oder des Vertags gefertigt und dem Beteiligten abgegeben.
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Seite eines abzuschließenden Vertags gehört nicht zur Aufgabe des Notars.
Nach der Prüfung des Plans kann in der Regel in kurzer Zeit einen Termin zur Beurkundung fetslegen.
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