Unter dem Begriff Notarbestätigung versteht man die schriftliche Beglaubigung des Notars der Bank gegenüber, dass der rangrichtigen Einschreibung der Grundschuld keine anderen Eingaben beim ermäßigten Grundbuchamt entgegenstehen.
Die Notarbestätigung macht die frühere Bezahlung des Darlehens möglich, bevor die Einschreibung im Grundbuch eingetragen ist, denn der Notar übernimmt durch die Beglaubigung die Garantie für die rangrichtige Einschreibung.
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