Das Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingestelltes Bankkonto zum zeitweiligen treuhänderischen Schutz von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto macht die frühere Valutierung ( Darlehensauszahlung ) zur Kaufpreisabwicklung möglich, solange die Grundschuld noch nicht eingeschrieben ist. Hierfür erhebt in der Regel die Bank einen sogenannten Vorvalutierungszuschlag. |