Der Nennwert ( auch Nominalwert genannt ), gibt den gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittels an. Den Nennwert bestimmt die herausgebende Institution, meist die Nationalbank. Der Nennwert ist auf dem Zahlungsmittel aufgeprägt bzw. aufgedruckt.
In der Vergangenheit gab es aber auch Münzen, die keinen aufgeprägten Nominalwert hatten. Zum Beispiel: viele neuzeitliche Dukate oder antike Münzen. Diese hatten aber trotzdem einen Nennwert.
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