Der Nachschuss ist eine Geldleistung. Diese Geldleistung wird vor allem von Gesellschaften beim Vorliegen satzungsmäßig oder gesetzlich vereinbarter Bedingungen über das Kapital hinaus zu erbringen.
Nachschusspflicht gibt es bei der Gesellschaft mit eingeschränkter Haftung, der Bergrechtlichen Gewerkschaft, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Genossenschaft.
Vom Nachschuss kann man sich durch Abandon befreien.
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