Unter einem Mitdarlehensnehmer oder Mithafter versteht man eine Person, die eine Kredit-Aufnahme oder ein Darlehen mitunterzeichnet.
In einigen Fällen kann diese Person die Ehefrau sein. Der Status als Mitdarlehensnehmer bzw. eine Mithaftung kann aber bei übersteigerter finanzieller Überschuldung auch als sittenwidrig gebilligt werden.
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