Nach deutschem Recht pricht man von einem Millionenkredit im Falle, dass ein Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit einen Kredit von mindestens 1,5 Millionen Euro beanspruchen möchte bzw. beansprucht.
Dieser Kredit wird – ähnlich der Großkredite – der Evidenzzentrale der Bundesbank durch die Kreditinstitute angezeigt.
Millionenkreditanzeigen können nicht nur die deutschen Kreditinstituten, sondern auch die deutschen Versicherungen bzw. die Auslandtöchter der deutschen Kreditinstitute abgeben.
Durch Millionenkreditanzeigen und Rückmeldeverfahren erhält der Kreditgeber aktuelle Informatioen bezüglich der Verschuldung des Kreditnehmers.
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