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Mietkauf

Mit dem Begriff Mietkauf wird ein Mietvertrag bezeichnet. Bei diesem Vertrag wurde vom Vermieter dem Mieter das Recht eingeräumt, innerhalb eines festgelegten Termins parteiische Erläuterung das gemietete Ding zu einem früher festgelegten Preis unter Anrechnung der bis dahin bezahlten Miete erwerbbar zu kaufen.

Vor der Erläuterung spricht man vom Mietrecht, nach der Erläuterung geht es um einen Kaufvertrag.

Es ist zu empfehlen, die Bedingungen einzelner Anbieter ausführlich zu prüfen, denn es gibt erhebliche Unterschiede.

 
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