Nach deutschem Schuldrecht versteht man unter dem Begriff Miete die Gegenleistung, welche vom Mieter auf Grund des Vertrages dem Vermieter gezahlt wird.
Die Höhe der Miete ist in Deutschland staatlich nicht begrenzt, solange die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht übertraten ist.
Ausnahme: preisgebundener Wohnraum.
Aber die Erhöhung der Miete ist gesetzlich innerhalb eines schon vorhandenen Mietverhältnisses über die Wohnung geregelt.
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