Unter dem Begriff Makler versteht man den Vermittler einer Möglichkeit zur Vereinbarung von Verträgen. Gesetzlich wird dieser Beruf im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen über den Maklervertrag und über den Handelsmakler ausgedrückt.
In der Regel benötigt jeder Makler eine spezielle Genehmigung nach § 34 c GewO (Gewerbeordnung).
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Berufs sind in der MaBV ( Makler-und Bauverträgeverordnung ) geregelt.
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