Wenn ein Firmenwagen geleast wird, muss man ergänzend zu den laufenden Leasingraten meistens eine hohe Einmalzahlung (auch Sonderzahlung genannt) erbringen.
Freiberufler und Unternehmer haben die Möglichkeit diese Summe, die ihren Gewinn nach der Überschuss/Einnahmenrechnung ermitteln, sofort als Betriebskosten steuerlich geltend zu machen. Auch Arbeitnehmer, die einen beruflich genutzten Wagen leasen, haben die Möglichkeit, die hohe Einmalzahlung als Werbungsausgaben geltend zu machen.
Aber ist zu beachten, dass der private und der berufliche Nutzungsanteil des Wagens zu ermitteln ist, und nur die Summe der Einmalzahlung, die auf den beruflichen Nutzungsanteil entfällt, als Betriebskosten bzw. Werbungsausgaben zum Ansatz kommen darf.
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