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Kollektivvertrag

Der Abschluss eines Kollektivvertrages ist vor allem für eine gesamte Branche sinnvoll. Er wird von den verschiedenen Kollektivvertragspartnern abgeschlossen.

Zu diesen gehören meistens die Gewerkschaft und die Wirtschaftskammer, die das Interesse der Arbeiter vertreten.

Dieser Vertrag umfasst als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen viele Dinge, die genau geregelt und verhandelt und für alle verhandelnden Parteien rechtsgültig sind.

Zu dem Kollektivvertrag gehören ausser den oben genannten Regelungen auch weitere Details bezüglich der Regelung der Gehälter und Mindestlöhne. Auch die Arbeitszeitverteilung und Arbeitszeit der Mitarbeiter sind geregelt, genauso wie Termine und Kündigungsfristen.

Ein Kollektivvertrag hat mehrere Vorteile, unter anderen können damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer klare Bedingungen vorfinden.

Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgelegt werden.

 
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