Jede Firma, die mindest über einen Betriebssitz in der Wallonischen Region verfügt, und dem Begriff der mittleren oder kleinen Firma entspricht, hat die Möglichkeit für das vorgesehene Investitionsprogramm in den Genuss von Beihilfen zu gelangen.
Ausser der Investitionsprämie sind auch steuerliche Erleichterungen möglich.
Die Prämie beläuft sich auf einen Prozentsatz des erlaubten Programms und sie ist an unterschiedliche Kriterien gebunden. Sie liegt bei den sehr kleinen Firmen zwischen 10 und 13%, bei den kleinen Firmen zwischen 4 und 13% und bei den mittleren Firmen zwischen 3,5 und 6,5%.
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