Unter Hypothekenbanken versteht man privatrechtliche Kreditinstitute. Deren Geschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, Grundstücke von Inland zu beleihen, auf Grund der erworbenen Hypotheken Hypothekenpfandbriefe bzw. auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen auszugeben, Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts und inländische Körperschaften oder gegen Übernahme der vollen Garantie durch eine Anstalt oder solche Körperschaft gelten zu lassen.
Diese Definition gilt für eine Hypothekenbank nach dem Hypothekenbankgesetz, § 1.
Hypothekenbanken waren hiernach sogenannte Spezialkreditinstitute, die einer speziellen Kontrolle und einer sogenannten Geschäftskreisbegrenzung unterlagen.
Das Hypothekenbankgesetz wurde seit dem 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt und damit hat dieser Begriff keine rechtliche Bedeutung mehr.
Das Hypothekenbankgesetz ist am 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgestez abgelöst worden. Dadurch sind die Geschäftskreisbegrenzung und das Spezialbankprinzip der Institute entfallen.
Das Pfandbriefgeschäft unterliegt nach wie früher einer speziellen Kontrolle durch die BaFin.
SEB AG hat im Jahre 2005 eine Lizenz der BaFin zur Emission von Pfandbriefen bekommen und daraufhin ihre bisherige Hypothenkenbank auf das Mutterinstitut verschmolzen.
Zirka 33 Pfandbriefbanken haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen.
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