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Haftkapital

Unter Haftkapital versteht man diejenige Summe, mit der die aktuellen Gesellschafter haftbar gemacht werden können. Der Umfang dieser Summe soll im Handelsregister zur Einsicht eingeschrieben sein.

In einer Gesellschaft ist nicht nur das Eigenkapital sondern das ganze Vermögen für Schulden der Gesellschaft haftbar. Das Eigenkapital hat eher den Zweck künftige Verluste auffangen zu können, ohne die Zahlungsverlangen der Gläubiger zu gefährden. Es ist fraglich, ob bei einer Liquidationen des Vermögens auch tatsächlich ein hinreichend hoher Erlös erzielt wird, um die Haftungsverlangen der Gläubiger zu befriedigen. Dabei weichen häufig die Werte des Vermögens der Bilanz mit dem wirklich zu erzielenden Erlös der Vermögenssachen ab.

 
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