Grundpfandrechte sind sachenrechtliche Grundlage für Kreditsicherung durch Immobilie.
Wenn die gesicherte Forderung nicht erfüllt ist, so hat der Kreditgeber Recht, aus dem Wert des Grundstücks bezahlt zu machen.
Für die Einzelheiten gibt es aber in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Regeln.
In Deutschland gehören zu Grundpfandrechten: die Rentenschuld, die Grundschuld und die Hypothek.
Heute ist nicht mehr die Hypothek sondern die Grundschuld gebraucht.
|