Nach deutschem Recht versteht man unter Großkredit einen Kredit bei Nichthandelsbuchinstituten, der 10 Prozent des garantierten Eigenkapitals des genehmigten Kreditinstituts erreicht oder übersschreitet.
Nach & 19 Abs. 2 KWG umfasst dieser Begriff alle Kreditarten eines Instituts an einen Kreditnehmer.
Bei Handelsbuchinstituten spricht man von einem Großkredit, wenn das Gesammtbuch 10 Prozent der Eigenmittel des Kreditinstituts erreicht oder übersteigt.
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