Geldbeschaffungskosten ( auch Fianzierungskosten genannt ) entstehen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Dazu gehören Kosten wie: Bearbeitungskosten, Gutachterkosten, Vermittlerprovisionen, Grundbuchgebühren für die Einschreibung der Grundschuld, Notargebühren.
dbeschaffungskosten, die beim Kauf eines Wirtschaftsgutes vom Verkäufer übernommen werden, sind Anschaffungskosten und können damit nicht unverzüglich steuerlich gültig gemacht werden.
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