Darunter versteht man eine sogenannte garantierte Mindestverzinsung. Es geht um einen Mindestzinssatz, zu dem das eingesetzte Kapital während der Vertragslaufzeit verzinst ist.
Die Versicherungsgesellschaften bestimmen den Zinssatz als Untergrenze bzw. als zu garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils.
Die Höhe der Verzinsung wird am Anfang der Vertragslaufzeit bestimmt und wird für die ganze Ablaufzeit einer Police festgeschrieben.
Veränderungen des Zinssatzes sind nur für Neuverträge effizient.
|