Im Falle einer Globalgrundschuld sichert die Bank beim Bau von Eigentumswohnungen alle Wohnungen ab. Diejenigen Eigentumswohnungen, die vor Fertigstellung erworben wurden, müssen mit Teilzahlungen gesichert werden.
Durch eine entsprechende Freistellungserklärung muss die Bank sichern, dass sie die betreffende Wohnung vor Ausgleichung des ganzen Kaufpreises von der Globalbelastung freistellt. Es gibt Banken, die Darlehen erst nach der Löschung der Globalgrundschuld auszahlen. In diesem Fall ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
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