Bei der Forderungsabtretung übergibt der aktuelle Gläubiger seine Forderungen an einen anderen Gläubiger oder an eine andere Institution.
In vielen Fällen sind Forderungen zu einem Prozentsatz des realen Wertes verkauft. Vor allem geschieht dies bei uneinbringlichen Forderungen.
Über die genauen Gesetzesgrundlagen für Forderungsabtretungen kann man im § 398 BGB nachlesen.
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