| Unter erstrangige Hypothek versteht man die erste Grundschuld, die im Grundbuch eingeschrieben ist. Wenn die Beleihungsgrenze unter 60% liegt, wird dies man 1a-Hypothek bezeichnet. Im Falle einer eventuellen. Verwertung sind die erstrangigen Gläubiger abgefunden, aus diesem Grund ist der Zinssatz in der Regel vorteilhaft. |