Unter Ersatzsicherheit versteht man einen Ersatz für das Grundpfandrecht bei Bauspardarlehen, muss aber eine entsprechende Absicherung für Insolvenz bieten.
Aus diesem Grund ist bei Vertragsabschluss mit der aktuellen Bausparkasse oder Baufinanzierung zu erwägen, ob die Ersatzsicherheiten die wesentlichen Vorgaben erfüllen und welche Ersatzsicherheiten akzeptabel sind.
Um mehrere Möglichkeiten haben zu können, ist eine Nachfrage für andere Möglichkeiten der Besicherung zu empfehlen.
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