Über Uns | Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap
 
Kredite | Kreditvergleich | Geldanlagen | Versicherungen | Bauen und Wohnen | Konten | Kreditkarten
Kreditübersicht
Beamtenkredit
Privatkredit
Kredit Service
Kreditvergleich
Kreditrechner
Tilgungsvergleich
Kredit Informationen
Kreditlexikon
Kredit News
Kredit FAQ
Hilfe und Tipps
Experten Tipps
Finanz Service
Kreditkarten

Kreditlexikon


  • Alle
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • XY
  • Z

Erfüllungsbürgschaft

Im Falle einer Vertragserfüllungsbürgschaft verbürgt sich eine dritte Person für den Auftragnehmer, dass dieser seine vertraglich bestimmten Pflichten aus dem Vertrag erledigt.

Die Erfüllungsbürgschaft bietet Absicherung dem Auftraggeber vor allem gegen Schäden im Insolvenzfall des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt auch darauf zurückzugreifen, wenn die vertraglich festgelegten Leistungen verweigert oder nicht erledigt werden.

In diesem Sinne ist ein sinnvoller Bürge nur eine Sparkasse, eine Bank oder eine Kredit-Versicherung Zu untauglichen Bürgen gehören Bürgschaften von Dritten. Diese sind mit dem Auftragnehmer in einem Konzern vereint oder bestehen andere bedeutenden Abhängigkeiten, denn bei bestimmten Problemen ( wie zum Beispiel Insolvenz ) sind die Partner meistens mitbetroffen.

 
Beamtenkredit | Privatkredit | Kreditvergleich | Kreditrechner | Tilgungsvergleich | Kreditlexikon | Kredit News | Kredit FAQ | Hilfe und Tipps | Experten Tipps | Kreditkarten