Unter Erbbaurecht ( umgangssprachlich auch Erbpacht genannt ) versteht man das vererbliche und veräußerliche Recht ein Bauwerk in Besitz zu haben, unter oder auf der Erdoberfläche des Grundstückes eines fremden Besitzers.
Aus der Sicht des Besitzers bedeutet das Erbbaurecht ein eingeschränktes dingliches Recht, das auf dem Grundstück lastet.
Das Erbbaurecht ist selbst wie ein Grundstück angefasst (auch grundstücksgleiches Recht genannt) und es wird im Grundbuch wie ein Grundstück eingeschrieben. Das Erbbaurecht kann selbst belastet werden und der Erbbauberechtigte muss an den Besitzer des Gründstücks eine monatliche Zahlung oder eine einmalige Gegenleistung leisten.
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