Unter Eigentumswohnung versteht man das Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Diese bezeichnet ein Sondereigentum an einem Grundstück in der Form einer Wohnung, die sich in einem Reihenhaus oder innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen befindet. Das heißt: Mehrere Eigentümer teilen sich an einem Grundstück dessen Eigentum, bei dem jede Wohnung rechtlich einem anderen Eigentümer bestimmt ist. |