Das Darlehen bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag. Durch diesen Vertrag werden dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Termin zur Verwendung überlassen.
Der Darlehensnehmer soll bei Fälligkeit des Darlehens dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Schuld oder gleiche Waren zurückgewähren. Dem Darlehnsnehmer ist die Darlehnsvaluta übergegeben oder abgetreten. So kann er mit den Gegenständen beliebig verfahren.
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