Eine Campingversicherung bietet Schutz für folgende Sachen:
a. Mobilheime und Wohnwagen, wenn diese sich nicht auf eigener Achse im öffentlichen Verkehr befinden. Zum Versicherungsschutz gehören noch fest eingebaute Sonderausstattungen, fabrikmäßig mitgelieferte Teile und allseitig geschlossene Vorbauten.
b. Fernseh-, Rundfunk- und Phonogeräte, Videorecorder.
c. Zelte, Klapp- bzw. Zeltanhänger, Sonnenkollektoren, Sonnendächer, offene Vorbauten.
d. Gegenstände und Inventar des persönlichen Bedarfs wie Bekleidung, Schlafsäcke, Küchenausrüstung, Möbel usw.
Nicht versichert sind:
a. Campingbusse und Wohnmobile
b. Wasser-, Land- und Luftfahrzeuge
c. Dokumente, Wertpapiere, Bargeld, Sparbuch, Kunstgegenstände, Gegenstände aus Edelmetall, Fotoapparate, Sammlungen
d. Lebensmittel
e. Mobilheime und Wohnwagen, wenn sie vermietet oder gewerblich genutzt werden
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