Zu beschränkt geschäftsfähigen Personen gehören Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt geschäftsfähige Personen schließen, sind unsicher, wenn sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht haben ( in der Regel sind die Eltern ). |