Berufsunfähigkeit: die versicherte Person aus Gesundheitsgründen, die ärtzlich beweisbar sind, kann ihren bisherigen Beruf oder andere Tätigkeit, die ihrem bisherigen Lebensniveau entspricht, nicht mehr ausüben.
Erwerbsunfähigkeit: die versicherte Person ist für vermutlich wenigstens drei Jahre außerstande, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
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