Im Falle der Gesamtkosten unterscheidet man Anschaffungs- oder Erwerbskosten bei Kauf von schon fertigen Gebäuden von den Produktionskosten eines Neubaus. Diese Kosten müssen durch Fremd- und/oder Eigenkapital gedeckt werden. Unter Anschaffungs- und Erwerbskosten versteht man folgende: die vollständigen Modernisierungs- und Renovierungskosten, ein angemessener Kaufpreis und andere Nebenkosten wie zum Beispiel Gerichts-/ Notar- und Maklerkosten. |