Zum Anspruch von Baugenehmigungen benötigt man Lagepläne. Amtlicher Lageplan bildet auf der Basis der Liegenschaftskarte ein vorbereitetes bauliches Vorhaben auf dem Baugrundstücke sowie die disponabelen baulichen Anlagen auf der Nachbargrundstücken ab. Er beweist unter anderen die Fläche, die Umringsmaße und die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstückes. |