Unter Aktie versteht man nach dem deutschen AktG ( Aktiengesetz ):
a. ein Wertpapier, das den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft
b. Ein Bruchteil des Grundkapitals
c. Ein Inbegriff der Pflichten und Rechte derjenigen Personen, die ihre Einlagen auf die Aktie geleistet haben
In Deutschland sind diese Gesellschaften als Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Aktiengesellschaft bezeichnet.
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