Unter Abtretung vertsteht man die Übertragung einer Anforderung von dem Gläubiger auf einen anderen. Diese Legaldefinition ist in § 398 des deutschen BGB festgelegt und bezieht sich nicht nur af das deutsche sondern auch das österreichische Zivilrecht.
Bei den Krediten werden die Rechte aus einem Kredit einem neuen Gläubiger überlassen.
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