Bei der Abtretung einer Grundschuld sollte man bezahlen. Die Kosten zur Abtretung einer älteren Grundschuld sind in der Regel niedriger als für die Bestellung einer neuen Grundschuld.
Grund für eine Abtretung der Grundschuld könnte zum Beispiel ein Bankwechsel sein.
Wenn der Kredit demgegenüber durch eine Grundschuld gesichert wird, so gibt es zwischen dem Kredit und der Grundschuld nur ein rechtsgeschäftlich festgelegter Zusammenhang. Das heißt: Die Tilgung des Kredits hat daher keine direkte Beeinflussung auf die Grundschuld. Trotz Tilgung des Kredits bleibt der Kreditgeber Grundschuldgläubiger. Er hat die Grundschuld durch Löschung, Abtretung oder Verzicht zurückzulassen.
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